Angemessenheitsbeschluß für UK

Pressemitteilung von: BfDI Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit

Zwei Tage vor Ablauf der Übergangsfrist hat am 28. Juni 2021 die Europäische Kommission den Angemessenheitsbeschluß für Datenübermittlungen an das Vereinigte Königreich veröffentlicht.

Mit der Anerkennung des angemessenen Datenschutzniveaus bedürfen Datenübermittlungen aus der EU und dem EWR an das Vereinigte Königreich, im Rahmen des Anwendungsbereichs des Beschlusses, keiner besonderen Genehmigung. Die Prüfung, ob die allgemeinen datenschutzrechtlichen Voraussetzungen für eine Datenübermittlung erfüllt sind, ist davon unabhängig erforderlich und vorzunehmen.

Quelle: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2021/11_Annahme-Angemessenheitsbeschl%C3%BCsse-UK.html;jsessionid=C411893B38415083B0887DD24325F61E?nn=251928