Der Fachverband

Jeder für die Datenverarbeitung Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter muss die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften gewährleisten, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße.

Bei Unternehmen, in denen in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat die Geschäftsleitung einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Viele Unternehmen beauftragen dazu einen externen Datenschutzbeauftragten, bspw. auch aus unserem Fachverband.

Mitglieder unseres Verbands arbeiten teilweise seit mehr als 30 Jahren in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit und bringen ihre langjährigen Erfahrungen auch in Spezialgebieten ein. 

Am 29. Februar 1980 gründete sich die Fachgruppe Externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater als Arbeitsgruppe unter der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit e.V. (GDD e.V.). Durch Ihren gemeinsamen Fachaustausch förderte die Fachgruppe hohe Beratungsstandards für die Teilnehmer, damit eine umfassende fachkundige Beratung, die erforderliche Rechtskonformität sowie ein effektives wirtschaftliches Arbeiten möglich sind.

Diese intensive deutschlandweite Zusammenarbeit der Fachgruppenteilnehmer ging 2019 in den jetzigen Fachverband über. Der Fachverband Externe Datenschutzbeauftragte e.V. (FED e.V.) ist somit der langjährigste und sachkundigste Arbeitskreis der Datenschutzbranche.

Über unseren gemeinsamen Erfahrungsaustausch fordern und fördern wir weiterhin hohe Beratungsstandards von den Mitgliedern. Unseren Kunden sichern wir damit umfassende fachkundige Beratung sowie effektives wirtschaftliches Arbeiten mit der erforderlichen Rechtskonformität.

Für eine einheitliche Umsetzung bei Auftragnehmer und Dienstleister haben wir bspw. den Check 28® entwickelt. Eine standardisierte Vorgehensweise unserer Mitglieder, mit Prüfbericht und Datenschutz Gütesiegel, sichert Ihnen unseren Qualitätsstandard. 

Jeder für die Datenverarbeitung Verantwortliche und jeder Auftragsverarbeiter muss die Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorschriften gewährleisten, ganz unabhängig von der Unternehmensgröße.

Bei Unternehmen, in denen in der Regel mindestens zwanzig Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind, hat die Geschäftsleitung einen fachkundigen und zuverlässigen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Viele Unternehmen beauftragen einen externen Datenschutzbeauftragten.

Die Mitglieder unseres Verbands arbeiten seit nunmehr über 30 Jahren in den Bereichen Datenschutz und Datensicherheit. 

Am 29. Februar 1980 gründete sich die Fachgruppe Externe Datenschutzbeauftragte und Datenschutzberater in der Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e. V.. Durch Ihren gemeinsamen Austausch förderte die Fachgruppe hohe Beratungsstandards für externe Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragte, damit mit einer umfassenden, fachkundigen Beratung die erforderliche Rechtskonformität sowie ein effektives wirtschaftliches Arbeiten möglich ist. Durch diese intensive deutschlandweite Zusammenarbeit von externen Datenschutzberatern und Datenschutzbeauftragten entstand 2019 unser Fachverband. Der Fachverband Externe Datenschutzbeauftragte e.V. ist der älteste und kompetenteste Arbeitskreis der Datenschutzbranche.

Durch unseren gemeinsamen Austausch fordern und fördern wir hohe Beratungsstandards für externe Datenschutzberater und Datenschutzbeauftragte und sichern eine umfassende, fachkundige Beratung sowie die für ein effektives wirtschaftliche Arbeiten erforderliche Rechtskonformität.

Für Auftragnehmer und Dienstleister haben wir den Check 28 ® entwickelt. Eine standardisierte Vorgehensweise mit Prüfbericht und Datenschutz Gütesiegel.