GDD veröffentlicht Praxishinweise zum Fragebogen „konzerninterner Datenverkehr“

Die GDD gibt Unternehmen Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens der Aufsichtsbehörden nach Schrems II zum konzerninternen Datenverkehr (siehe unser Info unter https://fed-ev.de/landesdatenschutzbehoerden-kontrollieren-umsetzung-des-eugh-urteils-schrems-ii-in-unternehmen). Die GDD möchte betroffene Unternehmen und deren Datenschutzbeauftragte unterstützen und allgemeine Hinweise zur Beantwortung des Fragebogens zum konzerninternen Datenverkehr geben. Teile dieser Fragen werden auch in den übrigen Fragebögen verwendet, so dass diese Hinweise dort ebenfalls Gültigkeit haben.

Quelle und Praxishinweise unter: https://www.gdd.de/aktuelles/startseite/praxishinweise-zum-fragebogen-konzerninterner-datenverkehr