Allgemeinen Pflicht zur 3G-Abfrage am Arbeitsplatz entfällt

  • Beitrag veröffentlicht:31. März 2022
  • Beitrags-Kategorie:Aktuelles

Mit Ablauf des 19. März 2022 ist die allgemeine Pflicht zur Abfrage des 3G-Status entfallen. Die entsprechende Regelung in § 28b Abs. 1 IfSG a.F. war gem. § 28b Abs. 7 IfSG a.F. zeitlich begrenzt und die neue Regelung des § 28b IfSG, die zum 20. März 2022 in Kraft getreten ist, sieht nun keine entsprechende Pflicht mehr vor. Die Folge daraus ist, dass es in der Regel (landesrechtlich kann es eine Ausnahme bis zum 2.4.2022 geben) auch keine datenschutzrechtliche Erlaubnis mehr für den Arbeitgeber gibt, diese Daten zu erheben und die Verpflichtung zum Löschen der erhobenen Daten greift. Für besondere Einrichtungen gelten weiterhin die Regelungen des § 28a Abs. 7 Nr. 2 IfSG.

Für weitere Informationen: https://ra-bock.de/blog/allgemeinen-pflicht-zur-3g-abfrage-am-arbeitsplatz-entf%C3%A4llt