Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft!

  • Beitrag veröffentlicht:5. Juni 2023
  • Beitrags-Kategorie:Uncategorized

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) wurde am 10./12. Mai durch Bundesrat und Bundestag auf Basis des angepassten Vorschlages des Vermittlungsausschusses verabschiedet und am 02. Juni im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Somit heißt es für Unternehmen ab 250 Mitarbeitende bereits ab Anfang Juli, für kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitende ab 17. Dezember 2023 eine Meldestelle einzurichten. Hierfür müssen nicht nur datenschutzkonforme Prozesse für den Meldekanal geschaffen werden, sondern vor allem die Person ausgewählt werden, die in erster Instanz die Meldestelle ist. Hierbei können unsere Mitglieder gute Berater sein, die Umsetzung unterstützen, bieten teilweise Tools für den Meldekanal an und können ggf. auch die Meldestelle selbst für Sie übernehmen. Kontakt zu unseren Mitgliedern können Sie hier aufnehmen.

BGBl. 2023 I Nr. 140 vom 02.06.2023 – https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/140/VO.html