Die LDI NRW hat mit der Firma TIGGES DCO GmbH eine erste Überwachungsstelle für Verhaltensregeln nach DSGVO akkreditiert. Verhaltensregeln können sich Wirtschaftsbranchen selbst auferlegen.
Diese Verhaltensregeln zum Umgang mit personenbezogenen Daten (Codes of Conduct, CoC) werden von der Datenschutzaufsichtsbehörde genehmigt. Die für die Kontrolle vorgesehenen privaten Überwachungsstellen werden ebenfalls von der Datenschutzaufsichtsbehörde akkreditiert.
Erste genehmigte Verhaltensregeln betreffen Wirtschaftsauskunfteien und konkretisieren die Prüf- und Löschfristen für personenbezogene Daten. Die Überwachungsstelle überprüft die Einhaltung der Verhaltensregeln.
Damit haben Bürger eine Möglichkeit, die Datenverarbeitung der Branche (hier: Wirtschaftsauskunfteien) zu verstehen und darüber hinaus eine zentrale Stelle, an die sie sich wenden können, wenn sie Unzulänglichkeiten bei der Datenverarbeitung vermuten.
Weitere Informationen:
- Über Verhaltensregelungen und Akkreditierung von Überwachungsstellen:
www.ldi.nrw.de/datenschutz/wirtschaft/verhaltensregeln-und-akkreditierung-von-ueberwachungsstellen - Verhaltensregeln für die Prüf- und Löschfristen von personenbezogenen Daten durch die deutschen Wirtschaftsauskunfteien vom 25.05.2018 (in der Fassung vom 01.01.2020):
https://www.ldi.nrw.de/system/files/media/document/file/dw_coc_loeschfristen_20200101_1.pdf - Die Überwachungsstelle für die genannten Verhaltensregeln wurde von der TIGGES DCO GmbH in Düsseldorf eingerichtet. https://tigges-dco.de/